WAS ALS ERSTES ZU TUN IST

Bei einem Sterbefall im Haus muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. In der Regel ist dies der Hausarzt, sein Vertreter oder der Notarzt.

Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie am besten den Notdienst-Arzt.

Bis zum Eintreffen des Arztes nehmen Sie bitte keine Veränderungen an dem Verstorbenen vor.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in Heimen unternimmt die dortige Verwaltung die ersten Schritte.

Sie können hier auch unsere Adresse und Telefonnummer für den Notfall hinterlegen; entsprechende vorgedruckte Karten händigen wir Ihnen gerne aus.

Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt eine Todesbescheinigung aus. Dazu benötigt er den Personalausweis oder eventuell andere Papiere zur Identifizierung des Verstorbenen.

Ist eine Feuerbestattung gewünscht, sollten Sie dem Arzt dies mitteilen, da er ein zusätzliches Attest ausstellen muss.

Nun können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Ganz egal, ob Sie eine Erd-, Feuer oder Seebestattung wünschen, an welchem Ort der Verstorbene beigesetzt werden soll, im In- oder Ausland, wir sind rund um die Uhr für Sie dienstbereit. Auch an Sonn- und Feiertagen.

 


IM PERSÖNLICHEN GESPRÄCH

Mit Ihnen werden wir den Rahmen für die Beisetzung und die Trauerfeierlichkeiten besprechen. Dabei beraten wir Sie nach Ihren und den Wünschen des Verstorbenen. Um Ihnen Ihre Pflichten, Erledigungen und vor allem die nötigen Behördengänge abzunehmen, geht es natürlich nicht ganz ohne Formalitäten und die entsprechenden Unterlagen.

 


FOLGENDE UNTERLAGEN SIND ERFORDERLICH

Bei Ledigen:                          - Geburtsurkunde

Bei Verheirateten:                 - Geburtsurkunde

                                                - Heiratsurkunde

                                                - oder das Familienbuch

Bei Verwitweten:                    - Geburtsurkunde

                                                - Heiratsurkunde

                                                - amtl. Nachweis über den Tod des  Ehepartners (Sterbeurkunde)

Bei Geschiedenen                 - Geburtsurkunde

                                                 - Heiratsurkunde

                                                 - Amtl. Nachweis über rechtskräftige Scheidung

Bei Kindern:                            - Geburtsurkunde

                                                 - Heiratsurkunde oder Familienbuch


  WEITERE ERFORDERLICHE UNTERLAGEN (SOWEIT VORHANDEN)

-       Personalausweis und/oder Reisepass

-       Renten- und Pensionsbescheide

-       Krankenversicherungskarte

-       Graburkunde

-       Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungspolicen

-       Unterlagen zu Gewerkschaftsmitgliedschaft, über Zusatzrenten, vom Versorgungs- und Ausgleichsamt,            Blindengeld, Wohngeld, etc.

 

Ein wichtiger Tipp:

Besorgen und ordnen Sie bereits zu Lebzeiten alle benötigten Unterlagen und informieren Sie Ihre Angehörigen über den Aufbewahrungsort.