Bei
einem Sterbefall im Haus muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod
feststellt. In der Regel ist dies der Hausarzt, sein Vertreter oder der Notarzt.
Sollte
der Hausarzt nicht erreichbar sein, so rufen Sie am besten den Notdienst-Arzt.
Bis zum Eintreffen des Arztes nehmen
Sie bitte keine Veränderungen an dem Verstorbenen vor.
Bei
einem Sterbefall im Krankenhaus oder in Heimen unternimmt die dortige Verwaltung die ersten
Schritte.
Sie können hier auch unsere Adresse und
Telefonnummer für den Notfall hinterlegen; entsprechende vorgedruckte Karten händigen
wir Ihnen gerne aus.
Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt
eine Todesbescheinigung
aus. Dazu benötigt er den Personalausweis oder eventuell andere Papiere zur
Identifizierung des Verstorbenen.
Ist
eine Feuerbestattung gewünscht, sollten Sie dem Arzt dies mitteilen, da er ein zusätzliches
Attest ausstellen muss.
Nun können Sie sich mit uns in Verbindung
setzen. Ganz egal, ob Sie eine Erd-, Feuer oder Seebestattung wünschen, an
welchem Ort der Verstorbene beigesetzt werden soll, im In- oder Ausland, wir
sind rund um die Uhr für Sie dienstbereit. Auch an Sonn- und Feiertagen.
Mit Ihnen werden wir den Rahmen für die Beisetzung und die Trauerfeierlichkeiten besprechen. Dabei beraten wir Sie nach Ihren und den Wünschen des Verstorbenen. Um Ihnen Ihre Pflichten, Erledigungen und vor allem die nötigen Behördengänge abzunehmen, geht es natürlich nicht ganz ohne Formalitäten und die entsprechenden Unterlagen.
Bei
Ledigen:
- Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: - Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- oder das Familienbuch
Bei Verwitweten: - Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- amtl. Nachweis über den Tod des Ehepartners (Sterbeurkunde)
Bei Geschiedenen - Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Amtl. Nachweis über rechtskräftige Scheidung
Bei Kindern: - Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienbuch
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Renten- und Pensionsbescheide
- Krankenversicherungskarte
- Graburkunde
- Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherungspolicen
- Unterlagen zu Gewerkschaftsmitgliedschaft, über Zusatzrenten, vom Versorgungs- und Ausgleichsamt, Blindengeld, Wohngeld, etc.
Besorgen und ordnen Sie bereits zu Lebzeiten alle benötigten Unterlagen und informieren Sie Ihre Angehörigen über den Aufbewahrungsort.